Liebe Boxerfreunde und Vereinsmitglieder,
     für die Teilnahme an den Übungsstunden sowie bei Betreten des Vereinsgeländes bitte ich um Beachtung 
     nachfolgender Verhaltensregeln, die uns allen den Umgang miteinander vereinfachen und Missverständnissen
     vorbeugen sollen:

Platzordnung

  1. Es dürfen nur geimpfte Hunde das Vereinsgelände betreten.
    Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht auf das Vereinsgelände gebracht werden.
    Eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung ist zwingend vorgeschrieben.

    Das Betreten des Platzes erfolgt grundsätzlich mit angeleintem Hund. Die Eingangstür bzw.
    das Eingangstor sind danach zu schließen. Wer als Letzter den Platz verlässt, muss darauf
    achten, dass alle Türen und Tore zugeschlossen sind.

    Sofern das Flutlicht bei der Ausbildung benötigt wird, ist aus Kostengründen auf eine zeitnahe
    Abwicklung der einzelnen Hunde bei der Ausbildung zu achten. Hier ist jeder einzelne Hundeführer
    aufgerufen eigenverantwortlich auf eine sinnvolle Abwicklung zu achten, damit unnötige Stromkosten
    vermieden werden.
  1. Das Betreten des Geländes und die Benutzung evtl. Ausbildungs-/Spielgeräte geschieht auf
    eigene Gefahr.
    Der Vorstand des Boxerklubs der Gruppe Rüsselsheim sowie die von ihm beauftragten
    Übungsleiter übernehmen keine Haftung für Mensch und Tier. Eltern haften für Ihre Kinder.
    Im großen Auslauf können Hunde unter Aufsicht des jeweiligen Hundeführers (z.B. zum Spielen)
    abgeleint werden.
  1. Der kleine Auslauf gilt während der Übungsstunden als Platz zum Vorbereiten der hundesportlich
    geführten Hunde unmittelbar vor Arbeitsbeginn bzw. Ende.
  1. Unser Hundeplatz soll sauber bleiben
    Die Übungsplätze, das Vereinsheim sowie die sanitären Einrichtungen und Geräte dienen der
    Gemeinschaft und sind pfleglichst zu behandeln.

    Wenn Hunde auf dem Platz, in den Ausläufen oder auf dem Vereinsgelände Kot absetzen, ist
    dieser umgehend vom jeweiligen Hundeführer zu entfernen. Beutel oder Tüten hierfür sind vorhanden.

    Zigarettenkippen sind grundsätzlich in unseren Mülleimern / Aschenbechern zu entsorgen und
    nicht auf dem Vereinsgelände wegzuwerfen.
  1. Während der Übungsstunde, wenn Hunde auf dem großen Platz arbeiten, ist aus Sicherheitsgründen
    ein Training auf dem kleinen Platz nur nach direkter Rücksprache mit dem Ausbildungswart /
    Ausbildungsteam vor Ort möglich.

    Arbeiten im Schutzdienst sind immer nur auf einem Platz und nicht zeitgleich möglich.

    Achtung:
    Laut Ausbildungsordnung des BK darf die Ausbildung / Arbeit im Schutzdienst nur in
    Anwesenheit des Ausbildungswartes oder seines geschulten und gemeldeten Vertreters
    erfolgen.
  1. Die Hundeführer haben den Anordnungen des Ausbildungswartes oder seines geschulten Vertreters
    Folge zu leisten. Die Ausbildung erfolgt nach dem Ausbildungskonzept des BK.
    Der Einsatz von Reizstromgeräten (Teletakt) oder ähnliches ist, auch außerhalb der
    Übungsstunden, ausdrücklich verboten.

    Zuwiderhandlungen werden vereinsstrafrechtlich verfolgt.
  1. Eintragen der Hunde auf der Übungstafel
    Wer mit seinem Hund trainieren möchte, trägt den Namen seines Hundes auf der Tafel zu Beginn der Übungsstunde ein (Sparte B = Unterordnung, Sparte C = Schutzdienst). Nachträgliche bzw. verspätete Eintragungen (später als eine ½ Stunde nach Übungsbeginn) sind nur nach Rücksprache mit dem
    anwesenden Ausbildungswart oder dessen Vertreter möglich.
    Es ist darauf zu achten, dass die eingetragene Reihenfolge eingehalten wird und unnötige Pausen
    zum nächsten Hund vermieden werden.
    Hier ist jeder einzelne Hundeführer aufgerufen eigenverantwortlich auf eine sinnvolle Abwicklung zu
    achten, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden.
  1. Sollten Arbeitsgeräte wie z.B. die Hürde oder Kletterwand verstellt werden, so sind diese vom
    jeweiligen Hundeführer nach dem Üben mit seinem Hund wieder in den prüfungsmäßigen
    Zustand zurück zu versetzen.
    Das Spielen und Klettern von Kindern an oder auf den Übungsgeräten ist aus Gründen der Sicherheit
    verboten. Eltern haften für Ihre Kinder.
  1. Verhalten bei Prüfungen
    Bei Prüfungen bleibt das Haupttor am Platz verschlossen und kann nicht als Eingang oder Ausgang
    benutzt werden. Dafür wird die seitliche Tür am Grillstand geöffnet. Die Tür zum Parkplatz bleibt wie
    immer geöffnet. Störender Lärm ist zu unterlassen. Hunde, die nicht an der Prüfung teilnehmen sind
    so zu halten, dass keinesfalls Prüfungshunde beim Betreten oder Verlassen des Übungsplatzes
    behindert werden. Hunde sind an diesem Tag von der Terrasse fernzuhalten. Während des Schutzdienstes
    sollten sich grundsätzlich auch bei Übungsstunden keine Hunde auf der Terrasse aufhalten.
  1. Der Boxenbereich gilt als Ruhebereich für unsere Hunde. Schnelles oder hastiges Laufen von Hund
    und/oder Hundeführer ist mit Rücksicht auf die in den Boxen untergebrachten Hunde zu vermeiden.
    Dabei ist darauf zu achten, dass die Hunde mit kurzer Leine in die Box gebracht bzw. aus der
    Box geholt werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der „freie“ Hund an der Boxentür seines Nachbarn provoziert. Die Boxentür ist beim Verlassen der Box zu schließen, damit keine unnötige Verletzungsgefahr für andere Hunde oder Hundeführer entsteht.
    Sollten Rückwände zu besseren Belüftung der Boxen bei Hitze (soweit möglich) entfernt werden, ist
    darauf zu achten, dass diese beim Verlassen der Box und der Übungsstunde wieder ordnungsgemäß
    befestigt werden, damit ein Verziehen des Materials durch witterungsbedingte Einflüsse vermieden wird.
    Kinder sind ohne Aufsicht von der Boxenanlage fernzuhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.
    Das Füttern (Belohnungen) von Hunden Dritter im Boxenbereich ist verboten.
    Futterreste vom eigenen Hund gehören keinesfalls in die Box (Mäuse- und Rattenplage).
    Gelegentliches Überprüfen der Hygienebedingungen (Zustand der Decken und Unterlagen) in der Box ist selbstverständlich.

         Günther Barthel   
         1. Vorsitzender                                                                                                                         
Stand 05/2009

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